Anlehnung
Bezeichnet die stete elastische und leichte Zügelverbindung von der Reiterhand zum Pferdemaul. Die Hand des Reiters muss unabhängig von seinen eigenen Körperbewegungen getragen werden; das erfordert einen ausbalancierten Sitz in allen Gangarten. Anlehnung bedeutet nicht, dass sich das Pferd eine Stütze, ein → fünftes Bein an der Reiterhand suchen darf. Ebenso falsch ist es, wenn der Reiter „nichts in der Hand“ hat, das Pferd also einer Anlehnung mit dem Maul nach rückwärts ausweicht, → hinter dem Zügel geht und sich im Hals aufrollt (→ Aufrollen). Das Pferd soll sich die Anlehnung an die Reiterhand, angeregt durch gefühlvolles Treiben des Reiters, selbst suchen. Voraussetzung hierfür ist, dass es losgelassen und in geregeltem Takt geht. Seine Stirnlinie soll leicht vor der Senkrechten sein, das Maul geschlossen und leise kauend. Ein hörbares Spielen mit dem Gebissstück der Zäumung oder ein → totes Maul sind Zeichen einer fehlerhaften Anlehnung durch falsche Handeinwirkung, fehlendes Treiben oder störenden Sitz des Reiters.
Die Anlehnung wird leichter, je mehr das Pferd mit der Hinterhand trägt, je versammelter es ist, je geschlossener es im → Rahmen ist. Dagegen wird die Anlehnung bestimmter, je mehr sich der Rahmen des Pferdes erweitert und sich sein Schwerpunkt nach vorn verlagert, wie zum Beispiel in den → Verstärkungen von Trab oder Galopp.
Die Anlehnung soll auf geraden Linien an beiden Händen gleich sein. Eine stärkere einseitige Anlehnung auf geraden Linien ist ein Zeichen dafür, dass das Pferd nicht geradegerichtet ist oder dass der Reiter durch überwiegend einseitige Hilfen oder Gewichtseinwirkungen das Pferd dazu zwingt, sich vermehrt an einem Zügel abzustützen.
→ Diagonale Hilfengebung
→ Geraderichten
→ Lösen
→ Schiefe
→ Ziehen
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