Geländereiten
Für das Reiten im Gelände und auf Straßen und Wegen, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind, wird beim Reiter ein hohes Verantwortungsbewusstsein vorausgesetzt. Ebenso wie der Autofahrer durch eine entsprechende Ausbildung und Prüfung nachweisen muss, dass er zum Fahren eines Autos die nötige Qualifikation besitzt, sollen auch Reiter und Pferd eine → Grundausbildung durchlaufen und durch erfahrene Reiter und Pferde mit dem Reiten außerhalb der gewohnten Umgebung vertraut gemacht werden.
Der Reiter sollte möglichst nicht allein im Gelände reiten oder zumindest im Stall eine Information über den Zeitpunkt seines Abritts, die Wegstrecke oder das Ziel hinterlassen. Er sollte immer daran denken, dass falsches Verhalten im Gelände nicht nur ihn selbst und sein Pferd gefährden kann, sondern auch Unbeteiligte, was juristische und versicherungsrechtliche Folgen haben kann.
Im Gelände werden die Bügel um zwei bis vier Löcher kürzer geschnallt. Leichttraben mit deutlicherem → Knieschluss und gelegentliches → Umsitzen auf den andersseitigen Hinterfuß des Pferdes sowie der → leichte Sitz im Galopp müssen selbstverständlich beherrscht werden. Getrabt wird im ruhigen → Arbeitstempo, Galopp kann in allen Tempi geritten werden, solange es die Kondition von Reiter und Pferd sowie Bodenbeschaffenheit und Geländeform ohne Gefahr und ohne Überforderung des Pferdes erlauben. Dem Pferd müssen genügend Ruhepausen im Schritt gegönnt werden.
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