Aussitzen
1. Der Reiter bleibt bei jedem Tritt oder Sprung des Pferdes tief im Sattel sitzen, ohne sich – wie beim → Leichttraben – mit den Knien oder in den Bügeln abzustützen. Aussitzen soll man erst dann, wenn sich das Pferd losgelassen bewegt und eine sichere → Anlehnung an die Hand des Reiters gefunden hat.
Es gibt Gelegenheiten, bei denen das Pferd im Trab mit leicht entlastendem Vorneigen ausgesessen wird, zum Beispiel beim Reiten über → Cavaletti oder beim Gymnastikspringen.
→ Losgelassenheit
→ Anlehnung
2. Mit Aussitzen bezeichnet man auch die → Sattelfestigkeit des Reiters, wenn er ein buckelndes, durchgehendes oder stolperndes Pferd „aussitzen“ kann, ohne abgeworfen zu werden.
Ähnliche Einträge
Category: